Rechtssicher um Google Bewertungen bitten
Ein praxisnaher Rahmen für Unternehmen und Agenturen in Deutschland.
Aktualisiert am 20. Juli 2026 · Von Thomas Perke
Unternehmen dürfen echte Kunden grundsätzlich um eine ehrliche Bewertung bitten. Risiken entstehen vor allem durch gekaufte Rezensionen, Gegenleistungen, Druck, fingierte Erfahrungen oder eine systematische Bevorzugung positiver Stimmen.
Fünf Grundregeln für Bewertungsanfragen
- Bitten Sie um eine ehrliche Erfahrung und nicht um eine bestimmte Sternezahl.
- Bieten Sie keine Rabatte, Geschenke oder sonstigen Vorteile für Bewertungen an.
- Kontaktieren Sie nur Personen mit einem echten Bezug zur Leistung.
- Lassen Sie positive und kritische Meinungen gleichermaßen zu.
- Dokumentieren Sie verwendete Kanäle, Texte und Einwilligungen nachvollziehbar.
Warum Review Gating riskant ist
Beim Review Gating werden Personen anhand einer vorherigen Zufriedenheitsabfrage unterschiedlich behandelt. Häufig gelangen nur sehr zufriedene Personen zur öffentlichen Bewertungsplattform, während kritische Stimmen ausschließlich intern geführt werden. Dadurch kann der öffentliche Durchschnitt gezielt beeinflusst werden.
Ein vorsichtigerer Ablauf bietet jeder Person dieselbe öffentliche Bewertungsmöglichkeit. Internes Feedback kann zusätzlich angeboten werden, darf den öffentlichen Weg aber nicht verstecken oder blockieren.
E Mail und Datenschutz
Ob eine Bewertungsanfrage per E Mail oder SMS zulässig ist, hängt vom konkreten Kundenkontakt, dem Inhalt und der rechtlichen Grundlage ab. Werbliche Nachrichten unterliegen zusätzlichen Anforderungen. Prüfen Sie insbesondere, welche Kontaktdaten für welchen Zweck erhoben wurden und ob eine einfache Widerspruchsmöglichkeit besteht.
QR Codes am Kontaktpunkt
Ein QR Code auf Rechnung, Karte oder Aufsteller kann ohne zusätzliche Nachricht funktionieren. Der begleitende Text sollte neutral bleiben. Eine Formulierung wie „Teilen Sie Ihre ehrliche Erfahrung“ ist klarer als die Bitte um eine positive oder maximale Bewertung.
Checkliste vor der Veröffentlichung
- Öffentlicher Bewertungslink ist für jede Sternezahl erreichbar.
- Keine Belohnung oder Gegenleistung wird angeboten.
- Texte verlangen keine positive Bewertung.
- Datenschutzerklärung beschreibt den tatsächlichen Ablauf.
- Externe Inhalte und APIs werden korrekt gekennzeichnet.